Disneyland Paris mit Geldstrafe wegen irreführender Geschäftspraktiken belegt
Die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung in Frankreich (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) hat heute bekannt gegeben, dass Disneyland Paris wegen irreführender Geschäftspraktiken eine Geldstrafe in Höhe von 400.000€ bezahlen muss.
Diese Strafe wurde verhängt, weil die Firma Euro Disney Associes bei den Jahrespässen gegen die Bestimmungen des Verbraucherschutzes verstoßen hat.
Die Euro Disney Associes ist eine Tochtergesellschaft der Euro Disney SCA (der Betreibergesellschaft von Disneyland Paris), die unter anderem als Eigentümer und Betreiber der Disney Parks von Disneyland Paris agiert.