Disneyland Paris: die Corona FAQ

Disneyland Paris Reisen während Corona Krise – was muss ich wissen? (FAQ)

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Häufig gestelle Fragen zu Reisen nach Disneyland Paris während der Corona Krise beantwortet!
Häufig gestelle Fragen zu Reisen nach Disneyland Paris während der Corona Krise beantwortet!

Das Disneyland Paris musste wegen der Corona Krise am 14. März 2020 seine Tore schließen und folgte damit dem Beispiel der anderen Disney Parks rund um die Welt.
Im Sommer konnte es dann eine Wiedereröffnung am 15. Juli 2020 geben, ehe das Resort Ende Oktober 2020 erneut schließen musste. In der Folge waren mehrere Daten zur Wiedereröffnung geplant, die leider alle verschoben werden mussten. Doch dann gab es endlich ein fixes Datum:

Die Wiedereröffnung von Disneyland Paris fand am 17. Juni 2021 statt.

Schon bei der Öffnung im Sommer 2020 hatten sich einige Dinge gegenüber dem Betrieb vor der Coronakrise geändert – Vieles ist auch 2021 noch so. Wir haben dazu eine Liste der häufigsten Fragen (FAQ) zusammengestellt, in der wir Antworten rund um die Wiedereröffnung von Disneyland Paris geben. Hier werden alle Fragen zu Reisen nach Disneyland Paris während der Corona Krise beantwortet: Von Ticketreservierungen über Paraden & Shows bis hin zur Quarantänepflicht.

Inhaltsverzeichnis – Disneyland Paris während der Corona Krise

Die Wiedereröffnung von Disneyland Paris

1. Ist Disneyland Paris wieder geöffnet?

Wann eröffnet Disneyland Paris wieder?

Vom 15. Juli 2020 bis zum 29. Oktober 2020 waren der Disneyland Park, der Walt Disney Studios Park, das Disney Village sowie einige Disney Hotels geöffnet.
Besitzer einiger Jahreskarten hatten die Möglichkeit, schon am 13. und 14. Juli die beiden Parks zu besuchen.

Nach der erneuten Schließung ist die Wiedereröffnung von Disneyland Paris mehrfach auf unbestimmte Zeit verschoben. Aber es gibt gute Neuigkeiten: Die Wiedereröffnung für Disneyland Paris fand am 17. Juni 2021 statt!
Alle Besucher, die keine Disney Pauschale gebucht haben, müssen ihre Eintrittskarte registrieren, um sich den Zugang zu den Parks zu sichern.
Im nächsten Abschnitt erklären wir wie das geht.

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Disneyland Paris Reiseplanung während der Corona Krise

Disneyland Paris Reiseplanung während Corona

2. Ich möchte die Parks als Tagesgast besuchen, was muss ich beachten?

Die Anzahl der Besucher ist begrenzt. Du benötigst entweder ein datiertes Tagesticket, welches Du vorab online kaufen musst oder, falls Du schon ein Ticket oder Jahreskarte besitzt, musst Du eine Reservierung für einen ausgewählten Tag über das neue Reservierungssystem vornehmen.

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3. Wo finde ich das neue Reservierungssystem für die Disney Parks?

Über diese Seite kannst Du Dein Ticket oder Deine Jahreskarte registrieren.

4. Ich habe vor Längerem eine Eintrittskarte gekauft, wie kann ich diese jetzt nutzen?

Alle Eintrittskarten für Disneyland Paris, die bereits vor der Corona Krise gekauft worden sind und während der coronabedingten Schließung abgelaufen wären, haben eine verlängerte Gültigkeit. Sie können nun bis 30. März 2022 eingelöst werden. Es ist aber auch bei diesen Tickets notwendig, das Reservierungssystem zu nutzen.

5. Ich habe eine Jahreskarte, muss ich mich über das Reservierungssystem anmelden?

Ja auch Jahreskarteninhaber müssen sich über das neue Reservierungssystem registrieren, ein Zutritt zu den Parks kann sonst nicht garantiert werden. Es können aber immer nur 3 Tage zeitgleich reserviert werden.

6. Wie erhalte ich als Jahreskarteninhaber die Freundestickets/müssen diese registriert werden?

Als Jahreskarteninhaber erhältst Du auch weiterhin die vergünstigten Freundestickets. Dazu nimmst Du online eine Reservierung für den gewünschten Tag vor und begibst Dich dann am Tag des Besuchs an die ausgewiesene Kasse (in der Regel Kasse 7 bis 12 an den Studios von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr), um die Tickets abzuholen und zu bezahlen.

7. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und meine Begleitung erhält Rabatt auf den Zutritt, muss ich diese registrieren?

Die Person mit dem Schwerbehindertenausweis muss den Aufenthalt regulär mit ihrem Ticket/Jahreskarte über das neue Reservierungssystem buchen. Vor Ort muss man dann mit dem Schwerbehindertenausweis, dem Ticket/Jahreskarte, der Reservierung und seiner Begleitung zu dem entsprechenden Schalter und kann dort das Begleitticket abholen.

8. Bei meiner Reservierung stimmen Datum und Tag nicht überein – wo liegt der Fehler?

Dies ist ein Fehler der durch den Apple-Browser Safari insbesondere auf mobilen Geräten von Apple verursacht wird.
Logge Dich noch einmal in einem anderen Internetbrowser in den Account ein. Dann sollte es funktionieren.

9. Wieso kann ich bei einer vorläufigen Jahreskarte nur einen einzigen Tag reservieren? Gibt es eine Möglichkeit weitere Tage zu reservieren?

Online geht dies nicht. Dort ist nur ein Tag vorgesehen.
Einige User berichten, dass es möglich ist, telefonisch über die französische Hotline weitere Tage zu reservieren. Wichtig ist, dass Du vor Ort Deine vorläufige Jahreskarte umtauschst.

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10. Leider kann ich doch nicht ins Disneyland Paris fahren, muss ich meine Reservierung stornieren?

Ja, bitte storniere Deine Reservierung so zeitnah wie möglich. Damit gibst Du nicht nur anderen Personen die Möglichkeit einen der limitierten Plätze zu ergattern, sondern umgehst auch eine 14-tägige Sperre, die droht, wenn Du nicht am gebuchten Tag in die Parks gehst.

11. Ich habe ein Disney Hotel gebucht, muss ich dennoch eine Reservierung für die Parks vornehmen?

Hast Du eine Pauschale für Disneyland Paris mit Eintritt und Übernachtung gebucht, musst Du keine Reservierung mehr vornehmen. Der Eintritt in die Parks ist bereits gesichert.
Hast Du Room Only gebucht und möchtest zum Beispiel mit Deiner Jahreskarte in die Parks, muss vorab keine Reservierung erfolgen. Du musst beim Eintritt in den Park deine Jahreskarte zusammen mit dem Magic Pass vorlegen.

12. Kann ich die Blockout Tage der Jahreskarte mit einer Übernachtung in einem Disney Hotel umgehen?

Nein, diese Option ist bis auf Weiteres für die Zeit nach der Wiedereröffnung von Disneyland Paris ausgesetzt.

13. Ich habe eine Pauschale/Übernachtung in einem Disney Hotel gebucht, dieses Hotel ist allerdings bei meiner Ankunft noch geschlossen. Was passiert mit meiner Buchung?

In diesem Fall hast Du mehrere Optionen:

  • Deinen Urlaub kostenfrei stornieren, dann erhältst Dein Geld zurück.
  • Du wartest ab, bis Dein Hotel wieder geöffnet hat um dort zu einem anderen Zeitpunkt Deinen Disney Urlaub zu verbringen.
  • Du kannst zu Deinem gebuchten Zeitpunkt Deinen Disney Urlaub in einem anderen Disney Hotel verbringen.

Alle Details zu Stornierungen und Umbuchungen findest Du hier.

14. Bis wann kann ich die Reise umbuchen?

Disneyland Paris bietet die sogenannte Zen-Garantie an, die es Dir ermöglicht Deine Reise bis sieben Tage vor Deiner Anreise ohne Gebühren zu stornieren. Umbuchungen sind sogar bis zum Tag der Anreise gebührenfrei möglich – nur die Differenz zur neuen Reise muss gezahlt werden, wenn diese teurer sein sollte, als die alte.

15. Ich werde in ein anderes Disney Hotel umgebucht, habe aber eine höherwertige/niedrigere Halb- oder Vollpension in meiner ursprünglichen Pauschale enthalten. Was passiert damit?

Hat Dein neues Hotel eine höherwertige Halb- oder Vollpension (Disney Meal Plan), wird diese automatisch angepasst (zum Beispiel Standard auf Plus) ohne dass Du die Zusatzkosten tragen musst.
Ist die Verpflegungsoption in Deinem neuen Hotel niedriger, bekommst Du eine Rückerstattung (zum Beispiel Premium auf Plus), wenn Du den Meal Plan selbst bezahlt hast. War die Verpflegung im gebuchten Angebot inkludiert, wird sie lediglich angepasst.

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16. Kann ich aktuell Reisen nach Disneyland Paris buchen?

Ja, selbstverständlich ist dies möglich. Du kannst sofort Deinen Aufenthal buchen, aber, wenn Du lieber noch etwas mit dem Besuch warten möchtest oder lieber länger im Voraus planst, dann kannst Du natürlich auch einen Disney Urlaub für später im Jahr buchen.
Dazu kannst Du auch eines der attraktiven Sonderangebote nutzen, die Du hier findest: Disneyland Paris Sonderangebote

Vor Ort in Disneyland während der Krise

17. Brauche ich den französischen Pass Vaccinal (Impfpass) oder Pass Sanitaire (Gesundheitspass) für den Zugang zu Disneyland Paris?

Frankreich hatte zunächst den sogenannten Gesundheitspass / Pass Sanitaire eingeführt, der zur Nutzung bestimmter Angebote notwendig war. Am 16.1.2021 wurde beschlossen, diesen auf den Pass Vaccinal umzustellen, der für viele Einrichtungen eine Impfung und einen Booster verlangt.

Was ist der Pass Vaccinal? Der Pass Vaccinal ist in der französischen Corona App “Tous AntiCovid” integriert und diese speichert Impfnachweise und Corona Tests und den damit verbundenen Genesenennachweis – also ähnlich wie bei uns die Corona Warn App oder der CovPass.

Was bedeutet dies nun? Die gute Nachricht vorab: Disneyland Paris bleibt weiterhin geöffnet! Allerdings benötigen alle Personen über 12 Jahren & 2 Monaten den französischen Gesundheitspass um Zugang zum Disneyland Paris zu erhalten, alle Personen ab 16 Jahren benötigen den französischen Pass Vaccinal für diesen Zugang. Die Unterlagen hierfür können dabei digital oder in Papierform vorgezeigt werden. Diese benötigen allerdings einen QR Code zum auslesen. Haben Eure Unterlagen keinen QR Code (wie zum Beispiel der Impfpass), kann Euch der Zutritt verwehrt werden.
Hier könnt Ihr überprüfen, ob Ihr die Bedingungen des Pass Vaccinal erfüllt.
Hier könnt Ihr überprüfen, ob Ihr bzw. Eure Kinder die Bedingungen des Pass Sanitaire erfüllen.

Wo wird der Pass Vaccinal bzw. der Pass Sanitaire benötigt? Der französische Impfpass bzw. Gesundheitspass ist für den Zutritt zu den Disney Parks – Disneyland Park & Walt Disney Studios, den Disney Hotels, sowie Restaurants, Bars & Shops des Disney Village erforderlich.

18. Kann ich vor Ort Tickets kaufen?

Nein, Eintrittskarten müssen vorab online gekauft und gegebenenfalls über das Reservierungssystem gebucht werden.

19. Welche Sicherheitsvorkehrungen trifft das Disneyland Paris?

Auf dem Areal von Disneyland Paris gilt eine Maskenpflicht. Disneyland Paris setzt zudem auf erweiterte Hygieneprotokolle, es gibt es an vielen Orten Handdesinfektionsspender in den Parks, den Disney Hotels und natürlich auch im Disney Village und im Bereich von Golf Disneyland. Zudem gibt es neue Konzepte durch markierte Eingangs- und Ausgangsbereiche in den Shops, um mehr Distanz wahren zu können. In den Hotels gelten für die Zimmer erweiterte Reinigungsprotokolle.
Abstandsregeln wie in der ersten Zeit nach der Wiedereröffnung gibt es zur Zeit keine.

20. Kann ich mich mit einem Attest von der Maskenpflicht befreien lassen?

Nein, die Maskenpflicht gilt nach der Wiedereröffnung von Disneyland Paris für alle Besucher ab 6 Jahren in den Parks, den Innenbereichen des Disney Village und den Disney Hotels. Die Maske darf nur beim Essen, im Hotelzimmer und bei Selfie Spots in den Außenbereichen und Golf Disneyland abgenommen werden.
Lediglich Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und zusätzlich einem Attest in englischer / französischer Sprache können gegebenenfalls von der Maskenpflicht befreit werden.

21. Was passiert mit den Buffet Restaurants?

Die Buffet Restaurants in den Hotels wurden zunächst zu All-You-Can-Eat-Tischbedienungrestaurants, bieten aber inzwischen wieder das gewohnte Buffet an.

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22. Kann ich weiterhin Disney Figuren in den Parks treffen?

Ja, die Disney Charaktere sind weiterhin in den Parks anzutreffen und freuen sich mit Dir ein Bild zu machen. Allerdings werden sie Dich vorerst nicht umarmen können.

23. Gibt es andere Fotomöglichkeiten?

Damit Du dennoch viele magische Momente mit nach Hause nehmen kannst, hat das Disneyland Paris sogenannte Selfie-Spots eingerichtet und führt auch mit der Wiedereröffnung weitere MagicShots für den PhotoPass ein. Disneyland Paris möchte Dir Magie und Sicherheit bieten.

24. Gibt es weiterhin Shows und Paraden?

Disney Illuminations wird vorerst nicht stattfinden. Die große tägliche Parade Disney Stars on Parade und kleinere Paraden über den Tag verteilt finden statt. Außerdem finden einige der Shows von Disneyland Paris wie gewohnt statt.

Infos, Fragen & Antworten zur Reisewarnung für Frankreich – Was muss ich wissen?

Das deutsche Auswärtige Amt (deutsches Außenministerium) hat am 24.8.2020 eine Reisewarnung für Teile Frankreichs veröffentlicht. Diese Reisewarnung besteht seit dem 20. Juni 2021 nicht mehr.

Frankreich gehört dennoch zu den sehr stark von Covid-19 betroffenen Ländern und wird zur Zeit als Hochrisikogebiet eingestuft.
Am besten informiert Ihr Euch direkt vor Eurer Reise nach Disneyland Paris über den aktuellen Stand.

25. Die Ile-de-France mit Disneyland Paris oder ganz Frankreich wären Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet – was würde das bedeuten?

Aufgrund der Lage in der Corona Pandemie stuft das Auswärtige Amt Länder und Regionen nach bestimmten Kriterien ein und gibt entsprechende Reisewarnungen heraus. In der Regel folgt das Auswärtige Amt der vorherigen Einstufung durch das Robert Koch Institut (RKI).

Da sich diese Bewertung ständig ändern kann, informiert Euch bitte vor Eurer Reise über die aktuelle Situation.

Zur Zeit ist Frankreich als Hochrisikogebiet eingestuft.

26. Was bedeutet die Einstufung als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet für mich?

Übersicht der Regeln zur neuen Corona Einreiseverordnung
Hochrisikogebiet

Diese Einstufung würde für Euch bedeuten, dass Ihr die Regelungen der neuesten Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit beachten müsst.
Seid Ihr nach Disneyland Paris gereist, während für die Region die Einstufung Hochrisikogebiet gilt, dann müsst Ihr Euch nach der Rückkehr in eine zehn Tage andauernde Quarantäne begeben. Mit einem negativen Coronatest kann die häusliche Quarantäne verkürzt werden. Dieser Test kann allerdings frühestens fünf Tage nach der Rückkehr nach Deutschland erfolgen.
Dieser Testnachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland übermittelt werden: www.einreiseanmeldung.de

Bei der Rückkehr nach Deutschland müsst Ihr einen negativen Coronatest vorlegen, der maximal 48 Stunden (PCR-Test) oder Antigen-Test) alt sein darf.

Seid Ihr bereits vollständig geimpft oder genesen (mit Genesenennachweis) entfallen die Quarantänepflicht und auch die Testpflicht.

Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder!
Reist Ihr also mit nicht geimpften Kindern nach Frankreich, müssen sich diese im Anschluss an die Reise in Quarantäne begeben und können diese ab dem 5. Tag nach der Rückkehr automatisch beenden.

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Virusvariantengebiet

Sollte Frankreich oder die Ile-de-France als Virusvariantengebiet eingestuft werden, verschärfen sich diese Regelungen weiter. Die Quarantänezeit beträgt dann 14 Tage und kann nicht durch einen Test oder einen Genesennachweis umgangen werden.

Auch für die Einreise nach Deutschland reichen dann weder Impf- noch Genesenennachweis, sondern ein Test ist erforderlich.

27. Gibt es eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten?

Ja, nach der Wiedereinreise nach Deutschland müsst Ihr, wenn Ihr aus einem Land, das als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft ist, einen negativen Test vorlegen, wenn Ihr weder vollständig geimpft noch genesen seid. Dieser Test darf maximal 48 Stunden (PCR-Test oder Antigen-Test) alt sein. Diese Regelung gilt unabhängig von der Art der Einreise und für alle Personen ab 6 Jahren.
Bei Einreise bei einem weder als Hochrisikogebiet noch Virusvariantengebiet eingestufen Gebiet gilt diese Testpflicht ebenfalls, für Beförderungen im Luftverkehr.
Ihr müsst Euch über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland anmelden, wenn Ihr aus einem Hochrisikogebit oder einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehrt: www.einreiseanmeldung.de

Buchen könnt Ihr den Coronatest in Frankreich zum Beispiel über das Portal Doctolib.
Auf der Webseite findet Ihr die Testmöglichkeiten für Antigen-Test: https://www.doctolib.fr/centre-depistage-covid und natürlich auch Stellen, an denen PCR-Tests durchgeführt werden https://www.doctolib.fr/depistage-covid-19-pcr-prelevement-naso-pharynge
Um Euch testen zu lassen, ist eine Anmeldung notwendig. An die Emailadresse, die Ihr zur Registrierung nutzt, wird Euch dann auch das Testergebnis zugesendet.

Das Gesundheitsamt kann bis zu zehn Tage nach Eurer Rückkehr nach Deutschland einen entsprechenden Nachweis verlangen.

28. Darf ich trotz der Einstufung als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet und/oder einer Reisewarnung nach Disneyland Paris reisen?

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Es ist Euch auch im Falle einer Reisewarnung weiterhin erlaubt, Disneyland Paris zu besuchen. Ihr müsst aber mit den entsprechenden Auflagen nach der Rückkehr rechnen.

Solltet Ihr in ein Hochriskogebiet oder ein Virusvariantengebiet reisen, solltet Ihr vor der Anreise mit Eurem Arbeitgeber sprechen. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Recht, über die konkreten Pläne Eures Urlaubes vorab informiert zu werden. Da Ihr Euch aber nach der Rückkehr in Quarantäne begeben müsst, ist es sinnvoll, im Sinne eines guten Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber zu reden.

Nach der Rückkehr oder auf direkte Rückfrage des Arbeitgebers, gilt, nach überwiegender Meinung von Arbeitsrechtlern, allerdings die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber andernfalls den bestehenden Fürsorgepflichten gegenüber anderen Mitarbeitern nicht nachkommen könnte.

Der Arbeitgeber kann Reisen in Risikogebiete grundsätzlich nicht untersagen. Reist Ihr allerdings wissentlich in ein Hochriskogebiet oder ein Virusvariantengebiet und müsst danach in Quarantäne, darf der Arbeitgeber die Lohnzahlungen für die Zeit der Quarantäne einstellen. Eine Entschädigung durch das Gesundheitsamt steht Euch dann nicht zu.

29. Welche Regeln gelten in Frankreich? Wie kann ich einreisen?

Keine Sorge, die Einreise nach Frankreich ist möglich. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die Ihr beachten müsst, ehe Ihr nach Frankreich einreist.
Es finden regelmäßig Grenzkontrollen statt. Bei der Einreise mit dem Auto müsst Ihr Euch daher auf Wartezeiten an den Grenzübergängen einstellen. Außerdem müsst Ihr Euch an die geltenden Gesundheitskontrollmaßnahmen halten.
Zur Einreise müsst Ihr die folgenden Dinge nachweisen können:

  • Erklärung zur Symptomfreiheit (für alle Reisenden)
  • und Nachweis einer vollständigen Impfung (ab 12 Jahren) im EU-Format mit QR-Code
    Vollständig Geimpft ist jeder, der vor mind. 28 Tagen die Impfung mit Janssen/Johnson & Johnson oder die zweite Impfung vor mind. 7 Tagen mit Pfizer/Comirnaty, Moderna oder AstraZeneca/Vaxzevria/Covishield, erhalten hat.
  • oder ungeimpfte Personen benötigen einen maximal 24 Std. alten, negativen Corona Test (PCR oder Antigen, ab 12 Jahren) im EU-Format mit QR-Code

Wichtiger Hinweis zum Corona-Test:
Das Testergebnis muss in Französisch und / oder Englisch vorliegen. Ein Testergebnis nur in deutscher Sprache wird offiziell nicht anerkannt. Achtet also unbedingt darauf, dass Ihr Euch das Testergebnis entsprechend aushändigen lasst, um nicht an der Grenze auf Probleme zu stoßen. Alternativ reicht ein digitales EU-Zertifikat in der Corona Warn App oder CovApp.

In der eidesstattlichen Versicherung, die Ihr hier herunterladen könnt, versichert Ihr Folgendes:

  • Ihr keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist
  • Ihr in den letzten 14 Tagen vor der Einreise keinen Kontakt zu Personen mit einer Covid-19-Infektion hattet
  • Ihr akzeptiert, dass bei Eurer Einreise nach Frankreich ein virologischer Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 durchgeführt wird

30. Ich möchte in den nächsten Wochen nach Disneyland Paris reisen. Was soll ich nun tun?

Das ist eine Entscheidung, die Euch niemand abnehmen kann. Neben den Fragen der Maßnahmen nach der Rückkehr, ob der Gang in eine Quarantäne für Euch möglich ist oder nicht, solltet Ihr Euch auch andere Fragen stellen:

  • Ist mir die Reise nach Disneyland Paris das Risiko des Besuches eines Gebietes mit höheren Infektionszahlen wert?
  • Gefährde ich mich selbst und nach meiner Rückkehr andere Personen in meinem Umfeld eventuell trotz Quarantäne stärker?
  • Gefährde ich etwa im gleichen Haushalt wohnende Angehörige von Risikogruppen oder älteren Menschen?

Diese Fragen müsst Ihr für Euch selbst sehr gut abwägen, bevor Ihr nach Disneyland Paris reist, während für das Gebiet eine Reisewarnung gilt.

31. Was bedeutet „Quarantäne“ eigentlich?

Eine Quarantäne solltet Ihr nicht auf die leichte Schulter nehmen! Das sollte inzwischen eigentlich klar sein. Da es aber immer wieder Fragen zu dem Thema gibt, haben wir die Regelungen hier noch einmal ganz deutlich für Euch:

Wenn Ihr unter Quarantäne steht, dürft Ihr Eure Wohnung bzw. Euer Haus ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Gesundheitsamtes nicht mehr verlassen. Kein Einkaufen der nötigsten Dinge mehr, kein Gassigehen mit dem Hund und natürlich auch keine Besuche bei anderen Menschen mehr, nicht einmal bei der engsten Familie.

Umgekehrt dürft Ihr natürlich auch keinen Besuch empfangen und solltet nach Möglichkeit sogar von anderen Personen, die in Eurem Haushalt leben, isoliert bleiben.

Denkt bitte daran, diese Maßnahmen sind wichtig und dient dem Schutz Eurer Mitmenschen, Eurer Familie, Freunde, Nachbarn und allen anderen Menschen in Eurem Umfeld.

Ihr solltet also gut überlegen, ob Ihr wirklich ins Disneyland Paris reisen wollt, so lange eine Quarantänepflicht nach der Rückkehr besteht!

Übrigens, ganz wichtig, die Quarantäne gilt für alle Reiseteilnehmer, auch für Kinder.

Was passiert mit meiner Buchung, wenn eine Reisewarnung besteht?

32. Reisewarnung: Was gilt bei einer Pauschalreise?

Wenn Ihr eine Pauschalreise für Disneyland Paris gebucht habt, dann habt Ihr auf Grund der Reisewarnung das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren. Dies darf Euch der Anbieter, über den Ihr gebucht habt, nicht verweigern. Allerdings darf der Anbieter eine „zeitnah zum Reiseantritt“ liegende Stornierung vornehmen. Als „zeitnah“ gelten in der Regel Anreisen, die in 1-2 Wochen bevorstehen. Wenn die Reise länger in der Zukunft liegt, dann muss Euch keine kostenlose Stornierung angeboten werden, da die Reisewarnung bis zum Antritt der Reise noch aufgehoben werden könnte.

Die Anbieter dürfen Euch alternativ auch Reisegutscheine anbieten. Ob Ihr diese annehmt, ist aber Eure Entscheidung. Die Anbieter dürfen nicht nur Gutscheine ausgeben, sondern müssen auch die Erstattung ermöglichen, wenn Ihr diese wünscht.

33. Reisewarnung: Ich habe eine Pauschale direkt bei Disney gebucht – was passiert jetzt?

In dem Fall seid Ihr auf der sicheren Seite. Denn Disneyland Paris bietet die Zen-Garantie an. Die Zen-Garantie gewährt flexible Buchungsoptionen, zu denen unter anderem die kostenlose Stornierung einer Reise bis sieben Tage vor dem Anreisedatum gilt.
Möchtet Ihr also Eure Reise lieber nicht antreten, dann nehmt Kontakt zu Disneyland Paris auf und verschiebt oder storniert die Reise.

34. Reisewarnung: Welche Regelungen gelten für Individualreisen?

Habt Ihr Eure Reisebestandteile individuell gebucht, zum Beispiel nur Hotelzimmer reserviert, weil Ihr eine Jahreskarte besitzt, dann müsst Ihr die bei der Buchung akzeptierten Bedingungen für die Stornierung beachten. Wenn diese keine kostenfreie Stornierung ermöglichen, müsst Ihr auf die Kulanz Eures Hotels oder Anbieters hoffen. Setzt Euch dazu zeitnah mit diesem in Verbindung.

Dadurch unterscheidet sich eine Reisewarnung z.B. von einer Reise, die auf Grund eines Einreiseverbotes im Zielland nicht angetreten werden kann. In diesem Fall hättet Ihr nach Auffassung der Verbraucherzentralen ebenfalls Anrecht auf eine kostenlose Stornierung. Diese Rechtsauffassung muss allerdings noch höchstrichterlich geprüft werden. Im Falle einer reinen Reisewarnung, besteht dieses Recht nach überwiegender Rechtsauffassung nicht.

💕 Danke für die Beantwortung der Fragen, Ihr habt mir sehr geholfen! Kann man Euch irgendwie unterstützen?

Kann ich dein-dlrp unterstützen?

Ja das kannst Du in der Tat! Du kannst zum Beispiel Deine Tickets oder Pauschale für Deine Disneyland Paris Reise nach der Wiedereröffnung über uns buchen, damit wir eine kleine Provision bekommen und damit diesen Service weiterhin kostenlos anbieten können.
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