Disneyland Paris mit Geldstrafe wegen irreführender Geschäftspraktiken belegt
24.06.24, 13:49 |
Die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung in Frankreich (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes) hat heute bekannt gegeben, dass Disneyland Paris wegen irreführender Geschäftspraktiken eine Geldstrafe in Höhe von 400.000€ bezahlen muss.
Diese Strafe wurde verhängt, weil die Firma Euro Disney Associes bei den Jahrespässen gegen die Bestimmungen des Verbraucherschutzes verstoßen hat.
Die Euro Disney Associes ist eine Tochtergesellschaft der Euro Disney SCA (der Betreibergesellschaft von Disneyland Paris), die unter anderem als Eigentümer und Betreiber der Disney Parks von Disneyland Paris agiert.
Reservierungssystem für Jahrespassinhaber verstößt gegen Verbraucherschutz
Wie vielen Gästen von Disneyland Paris, insbesondere den Inhabern von Jahrespassinhabern, bekannt sein dürfte, hat Disneyland Paris vor einigen Jahren ein Reservierungssystem eingeführt. Seither war es für alles Besucher des Resorts notwendig, den Zugang zu den Disney Parks im Voraus zu reservieren. Lediglich Gäste der offiziellen Disney Hotels waren von dieser Reservierungspflicht ausgenommen. Diese Praxis sorgte bei vielen Besuchern der Disney Parks für Unmut, hauptsächlich bei Besitzern von Jahreskarten. Schließlich stand in den Bedingungen, dass eine Jahreskarte an 365 Tagen im Jahr Zugang zu den Disney Parks gewährt (zumindest bei der damals noch existierenden Infinity Karte, bei den anderen Modellen waren es je nach Variante weniger Tage).
Inzwischen sind, seit Sommer 2023 neue Jahreskartenmodelle im Verkauf. Aber auch hier besteht weiterhin eine Reservierungspflicht für den Besuch der Parks. Mehr als drei Besuchstage können nicht gleichzeitig reserviert werden. Ein Umstand, mit dem sich zwar viele Jahrespassbesitzer seither arrangiert haben, der aber immer wieder für Kritik sorgt.
Allerdings ist es nicht diese Reservierungspflicht, für die Disneyland Paris nun bestraft wurde. Das Problem mit dem Verbraucherschutzgesetz entstand durch die Quoten, die Disneyland Paris für die Zugänge zu den Parks zur Verfügung gestellt hat. Diese waren zu Beginn für Besucher nicht nachvollziehbar. An vielen Tagen, besonders an den Wochenenden kam es vor, dass Jahrespassbesitzer keinen Zugang zu den Parks reservieren konnten, da diese als ausgebucht angezeigt wurden. Gleichzeitig war es aber möglich Tageskarten für die Parks zu kaufen oder die sogenannten Freundestickets zu erwerben.
Damit zeigte sich, dass die Kapazitätsgrenze der Parks nicht erreicht war, Jahrespassinhaber aber dennoch keinen Zugang zu den Parks erhielten.
Für diese Praxis wurde Disney nun abgestraft.
Was bedeutet das für die Zukunft? Fällt die Reservierungspflicht weg?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Reservierungspflicht für Jahreskartenbesitzer entfällt. Der Grund ist ganz einfach: Die Verfügbarkeit der Zugänge wurde mit Einführung der neuen Jahreskarten 2023 angepasst.
Seither gibt es kein begrenztes Kontingent, speziell für Jahrespässe, mehr. Das bedeutet: Jahrespassinhaber können so lange Parkzugänge reservieren (im Rahmen der 3-Tage-Regelung) wie auch Tagestickets für die beiden Parks verkauft werden. Es wird also nicht mehr nach Quoten geregelt, sondern es gibt einen gemeinsamen Ticketpool für alle Besucher. Ist dieser aufgebraucht, können Tagesgäste keine Eintrittskarten mehr kaufen und für Jahrespassbesitzer wird der Tag als nicht mehr verfügbar angezeigt.
Damit entspricht die Praxis von Disneyland Paris den Verbraucherschutzregelungen in Frankreich und muss nicht weiter angepasst werden.