Die Kapitalerhöhung der Euro Disney SCA – im Detail erklärt

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Am 6. Oktober 2014 kündigte die Euro Disney S.C.A., die Betreibergesellschaft des Disneyland Paris, eine Kapitalerhöhung an.
Dies geschah aufgrund akuter Finanzierungsprobleme einerseits und andererseits, um in Zukunft einen größeren Spielraum für Investitionen in das Resort zu haben.
Ein anderer, gewünschter, Nebeneffekt und vielleicht sogar das eigentliche Ziel war es, dass die Walt Disney Company (im weiteren TWDC) mit der Durchführung der Kapitalerhöhung das Ziel verfolgt, ihren eigenen Anteil an der Euro Disney S.C.A. deutlich zu erhöhen und damit die weitestgehende Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen. Entsprechend dieses Ziels macht TWDC den Altaktionären ein Angebot zum Aufkauf ihrer Aktien nach der Kapitalerhöhung – doch dazu später mehr.

Im Rahmen der Diskussionen zur Kapitalerhöhung wurden uns immer wieder Fragen gestellt, wie man sich verhalten kann (oder soll) und was nun eigentlich konkret passiert. Mit diesem Artikel wollen wir auf diese Fragen eingehen.
Dazu gleich zu Beginn ein wichtiger Hinweis: Was Ihr am besten tun sollt, können wir Euch nicht sagen – wir können nur die verschiedenen Modelle vorstellen, wollen und dürfen aber keine Ratschläge geben, die einer Finanzberatung nahekommen würden!

Bevor wir konkret auf die Kapitalerhöhung der Euro Disney S.C.A. eingehen, widmen wir uns doch zunächst einmal zum besseren Verständnis der Frage:

Was ist eigentliche eine Kapitalerhöhung?

Wie der Name es sagt, ist eine Kapitalerhöhung eine Maßnahme, innen- oder außenfinanziert, direkt unter den Teilhabern oder am Kapitalmarkt, die dazu dient, das Eigenkapital eines Unternehmens zu erhöhen.
Bei der Kapitalerhöhung, die die Euro Disney S.C.A. angekündigt hat, handelt es sich um eine sog. Bezugsrechtsemission, eine Form der Kapitalerhöhung, die die bisherigen Aktionäre eines Unternehmens davor schütz, dass der Wert ihrer Anteile dem sog. Verwässerungseffekt anheimfällt – der Wert also einfach reduziert wird, weil sich die Anzahl der Aktien am Markt erhöht.
Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten alle Aktionäre sog. Bezugsrechte, von denen sie Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Machen sie von ihren Bezugsrechten Gebrauch, können sie zum Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft die Kapitalerhöhung beschließt, pro gehaltener Aktie eine vorher festgelegte Anzahl an Aktien erwerben, allerdings nicht zum aktuellen Börsenkurs, sondern zu einem neuen Emissionspreis, der im Rahmen des Beschlusses zur Kapitalerhöhung festgelegt wird. Dieser kann – muss aber nicht – dem Wert entsprechen, der sich aus dem aktuellen Kurs, der Anzahl der alten Aktien und der Anzahl der neuen Aktien ergibt – im Falle der Euro Disney S.C.A. tut er dies nicht, sondern liegt bedeutend höher – dazu aber gleich mehr.
Nimmt ein Aktionär an einer Kapitalerhöhung voll teil, sprich: Kauft er neu ausgegebene Aktien im vollen Umfang der ihm zustehenden Bezugsrechte, so ändert sich durch die Kapitalerhöhung der Anteil, den der Aktionär am Unternehmen hat, nicht – allerdings erfordert diese Inanspruchnahme der Bezugsrechte eben auch, dass man für jede neue Aktie den neuen Ausgabepreis bezahlt, also in das Unternehmen investieren muss, damit die eigenen Anteile nicht sinken.
Nimmt der Aktionär an der Kapitalerhöhung nicht (oder nur bis zu einem gewissen Rahmen) teil, so sinkt entsprechend sein Anteil am Unternehmen.

Von diesen allgemeinen Überlegungen gehen wir nun zum konkreten Fall über, also:

Wie läuft die Kapitalerhöhung der Euro Disney S.C.A. ab?

Zunächst läuft die Kapitalerhöhung noch gar nicht ab und noch muss kein Aktionär in irgendeiner Form handeln – denn zunächst muss die Kapitalerhöhung überhaupt erst einmal von der Hauptversammlung beschlossen werden – aber es ist davon auszugehen, dass dies mit Sicherheit geschehen wird, alleine schon aufgrund der Mehrheitsverhältnisse und des großen finanziellen Drucks, unter dem die Euro Disney S.C.A. steht.
Das zeigt sich auch daran, dass die Jahreshauptversammlung 2015 deutlich früher stattfindet, als sonst üblich, nämlich schon im Januar 2015, genauer gesagt, am 13. Januar.
Dafür wurde sogar in Kauf genommen, dass die Versammlung nicht, wie sonst üblich, im Kongresszentrum des Resorts stattfinden kann, da dies zu diesem Zeitpunkt durch zwei große Unternehmen, die Stammkunden des Disneyland sind, belegt ist, und deshalb an einen anderen Ort in Paris ausweichen muss. Aber offenbar ist der Druck, das Kapital schnell zur Verfügung zu bekommen, so hoch, dass man die Versammlung nicht zum üblichen Zeitpunkt abhalten kann, für den die Räumlichkeiten im eigenen Kongresszentrum sicher schon geblockt waren.
Erst NACH dem Beschluss der Kapitalerhöhung durch die Jahreshauptversammlung und der Inanspruchnahme der bewilligten Kapitalmaßnahme durch eine gemeinsame Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, können und müssen die Aktionäre tätig werden – und ihre Entscheidung treffen.
Mit der Entscheidung zur Maßnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat die Verpflichtung, das genaue Vorgehen und die Bezugsfrist zu publizieren und im Normalfall wird der einzelne Aktionär dann auch von seinem Depotverwalter, sei es seine Hausbank oder ein reiner Depotverwalter, aufgefordert innerhalb dieser Frist zu entscheiden, ob er teilnehmen möchte, oder nicht.
Allerdings endet mit diesen Schritten nicht die Kapitalerhöhung, sondern es folgt eine zweite, die allerdings nicht den Aktionären öffentlich zugänglich ist, sondern nur für Tochtergesellschaften der TWDC gedacht ist. Dabei kommt es zu einem sog. „Debt-Equity-Swap“ – einer Maßnahme, die dafür sorgen wird, dass der Anteil von TWDC an der Euro Disney S.C.A. massiv steigen wird, selbst, wenn die Altaktionäre in vollem Umfang an der Kapitalerhöhung teilnehmen und im Umkehrschluss werden die Anteile jedes Einzelaktionärs massiv sinken – doch um das zu erläutern, sehen wir uns nun einmal die Schritte der Kapitalerhöhung im einzelnen an und betrachten dabei jeweils die Möglichkeiten, die jeder Einzelaktionär, bei der Kapitalerhöhung, die in 4 Schritten erfolgt, hat:

Welche Möglichkeiten habe ich, um an der Kapitalerhöhung teilzunehmen (oder auch nicht)?

1. Schritt: Offene Kapitalerhöhung über Bezugsrechte

Dies ist im Prinzip der Schritt, der bereits oben erläutert wurde.
Mit dem Beschluss der Kapitalerhöhung erhält jeder bestehende Aktionär Bezugsrechte für die neuen Aktien – und zwar pro alter Aktie jeweils 1 Bezugsrecht für 9 neue Aktien.
Dieser Wert ergibt sich aus folgender Rechnung:
Aktuell befinden sich ca. 39 Millionen Aktien der Euro Disney S.C.A. an der Börse.
Mit der ersten Stufe der Kapitalerhöhung werden 351 Millionen Euro neues Kapital für die Euro Disney S.C.A. generiert, da der Ausgabepreis jeder neuen Aktie bei 1 Euro liegen wird, werden also 351 Millionen neue Aktien herausgegeben – 9 mal so viele, wie aktuell am Markt sind.

Ihr müsst Euch zu diesem Zeitpunkt, bzw. innerhalb der Bezugsfrist, die voraussichtlich 2 Wochen betragen wird, entscheiden, was ihr tun wollt und habt dabei folgende Möglichkeiten. In den Beispielen gehen wir davon aus, dass Ihr zum aktuellen Zeitpunkt 100 Aktien habt.

  1. Ihr macht, ganz oder teilweise, Gebrauch von Euren Bezugsrechten.
    Wenn ihr z.B. 100 Aktien besitzt, erhaltet Ihr auch 100 Bezugsscheine für je 9 neue Aktien. Ihr könnt 1 bis 100 dieser Bezugsscheine in Anspruch nehmen und somit immer in 9er-Schritten neue Aktien kaufen. Je Inanspruchnahme eines Bezugsscheines entstehen Euch dafür Kosten von 9 Euro (zzgl. evtl. anfallender Gebühren Eures Depotverwalters).
    ==> Nach der Kapitalerhöhung verfügt Ihr nun zwischen 109 und 1000 Aktien. Ihr habt pro in Anspruch genommenem Bezugsschein 9 Euro investiert, max. also 900 Euro.
    Wenn Ihr alle Eure Bezugsrechte in Anspruch genommen habt, dann bleibt Euer Anteil an der Euro Disney S.C.A. gleich – bei vormals 100 Aktien besitzt Ihr also immer noch die sprichtwörtliche Schraube, die irgendwo ein Schild hält 😉
  2. Ihr verkauft Eure Bezugscheine ganz oder teilweise.
    Die Bezugsscheine werden frei an der Börse gehandelt werden, unabhängig von den Aktien. Wenn Ihr Eure Bezugsrechte nicht selbst in Anspruch nehmen wollt, könnt Ihr Eure Bezugsscheine an der Börse verkaufen – vorrausgesetzt natürlich, es gibt daran interessierte Käufer.
    Welchen Wert ein Bezugsschein an der Börse haben wird, lässt sich vorab nicht sagen, der Wert richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Eine Prognose über den Wert ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
    Es ist aber durchaus möglich, dass die Transaktionsgebühren Eures Deportverwalters höher sein werden, als der Wert der Bezugsrechte, in so einem Fall würde ein Verkauf keinen Sinn machen.
    Ihr könnt auch einen Teil Eurer Bezugsrechte verkaufen und einen Teil selbst in Anspruch nehmen und wie unter 1. beschrieben über diese Bezugsrechte dann neuen Aktien kaufen.
    ==> Nach der Kapitalerhöhung besitzt Ihr 100 bis 991 Aktien der Euro Disney S.C.A. und habt durch den Verkauf der Bezugsscheine je nach Anzahl der verkauften Scheine, abzgl. Transaktionsgebühren ein paar Euro erlöst und wiederum für die Inanspruchnahme der verbliebenen Bezugsscheine je Schein 9 Euro investiert.
  3. Ihr kauft Bezugsscheine und erhöht Eure Aktienanzahl.
    Wenn es Altaktionäre gibt, die den 2. Weg wählen und ihre Bezugsrechte zum Kauf anbieten, habt Ihr die Möglichkeit, diese an der Börse zu erwerben. Mit jedem Bezugsschein, den Ihr kauft, habt Ihr das Anrecht, weitere 9 der neuen Aktien zu erwerben, müsst für diese aber natürlich auch wieder 1 Euro je Aktie bezahlen.
    ==> Ihr besitzt nun zwischen 1009 und viel mehr Aktien, habt aber auch jede Menge Geld investiert… Angenommen, Ihr habt 100 neue Bezugsscheine erworben und diese sowie Eure eigenen voll in Anspruch genommen (wenn Ihr das nicht macht, würde es kaum Sinn machen, neue Bezugsscheine zu kaufen), dann habt Ihr nun dafür folgendes investiert: 900 Euro für die Inanspruchnahme der eigenen Bezugsscheine, 900 Euro für die Inanspruchnahme der gekauften Bezugsscheine + den noch unbestimmten Preis für den Erwerb der weiteren Bezugsscheine (Wert X), also insgesamt 1800 Euro + X und besitzt nun 1900 Aktien.
    Damit gehören Euch schon (fast) 2 Schrauben im Resort 😉
  4. Ihr tut nichts.
    Ihr behaltet einfach Eure 100 Aktien. Es entstehen Euch keine Kosten, aber auch kein evtl. Gewinn durch Veräußerung der Bezugsrechte (aber Ihr müsst auch keine Transaktionsgebühren zahlen =
    ==> Euer Anteil an der Euro Disney S.C.A. ist massiv gesunken. Euch gehört jetzt quasi nicht mehr die ganze Schraube, sondern nur noch ein Bröckchen davon 😉

2. Schritt: Geschlossene Kapitalerhöhung mittels Debt-Equity-Swap

Struktur der Euro Disney S.C.A.Nach der Kapitalerhöhung, an der Ihr Euch beteiligen könnt, folgt eine weitere Kapitalerhöhung.
Dabei handelt es sich um einen sog. Debt-Equity-Swap. Viel braucht man dazu nicht zu sagen, da Ihr darauf keinen Einfluss habt. Diese zweite Kapitalerhöhung ist nur für TWDC zugänglich, bzw. für ihre zwei Tochtergesellschaften, Euro Disney Investment S.A.S. und EDL Corporation S.A.S, , über die sie ihre Anteile an der Euro Disney Associes S.C.A. S.C.A. hält, einer Tochter der Euro Disney S.C.A., die als Eigentümer und Betreiber von Parks, Disneyland Hotel, Davy Crockett Ranch und Golfplatz auftritt. (In der Grafik rechts findet Ihr das ganze komplexe Unternehmenskonstrukt rund um die Euro Disney S.C.A. mal en Detail).
Bei diesem Debt-Equity-Swap wird nun kein neues Kapital in das Unternehmen gesteckt, aber dafür werden Schulden, die die Euro Disney S.C.A. bei TWDC hat, erlassen und im Gegenzug dazu erhält TWDC neue Anteile.
Auch, wenn Ihr selbst an dieser Kapitalerhöhung nicht teilnehmen könnt, so hat das doch deutliche Auswirkungen auf Euch als Aktionäre.
Da im Gegenzug für den Schuldenerlass neue Aktien an TWDC gehen (übrigens insgesamt sogar mehr, als in Schritt 1 neu herausgegeben werden) erhöht sich natürlich der Anteil von TWDC an der Euro Disney S.C.A. massiv – was wiederum den Anteil jedes einzelnen Aktionärs deutlich reduziert.
Nach dieser Maßnahme gehört Euch zunächst einmal nicht mal mehr annähernd die kleine Schraube, egal, wie Ihr bei der offenen Kapitalerhöhung gehandelt habt.
Aber war da nicht was? Habe ich nicht vorhin von einem Verwässerungsschutz geschrieben, der genau dazu da ist, um zu verhindern, dass Eure Anteile sinken, ohne, dass Ihr darauf Einfluss nehmen könnt? Ja genau… aber wir sind mit dem Prozess der Kapitalerhöhung ja auch noch nicht fertig, es folgen zwei weitere Schritte.
Denn der Verwässerungsschutz ist nicht das Einzige, was aus dieser Anteilserhöhung resultiert, ein weiteres Ergebnis ist, dass TWDC nun verpflichtet ist, Euch ein Übernahmeangebot für die von Euch gehaltenen Aktien zu machen, da sie mit dieser 2. Kapitalerhöhung über einen gewissen Anteil am Unternehmen kommt.
Dies ist der nächste Schritt:

3. Schritt: Verkaufsangebot von TWDC für alte und neue Aktien

Nach dem Aktienrecht ist TWDC nun verpflichtet, Euch ein Angebot zu machen, die von Euch gehaltenen Aktien zu übernehmen.
Und dieser Schritt ist für Euch besonders wichtig, denn durch diesen Schritt könnt Ihr verhindern, dass Ihr, gegenüber dem ungefähren Aktienkurs, den die Euro Disney S.C.A. Aktie hatte, als die Kapitalerhöhung verkündet wurde, einen Verlust macht.
Angenommen, Ihr habt bei Schritt 1 die Variante 4 gewählt und nichts getan, so habt Ihr jetzt immer noch 100 Aktien. Nach der Kapitalerhöhung wird der Kurs der Aktien der Euro Disney S.C.A. sehr weit sinken, einfach schon deshalb, weil sich der Wert des Unternehmens nun auf viel mehr Aktien verteilt, auf ein Vielfaches der ursprünglichen Anzahl sogar.
Wo genau der Kurs nach den ersten beiden Phasen der Kapitalerhöhung landen wird, ist nicht abzusehen, denn er ist natürlich auch noch von anderen Dingen abhängig, u.a. natürlich auch davon, ob TWDC nachdem ihr nun mehr Anteile an der Euro Disney S.C.A. gehören mit dem spekulierten Masterplan massiv in das Resort investieren will oder nicht.
Ich halte aktuell alles von 80 Euro bis 1,10 Euro / Aktie für realistisch.
Aber wie auch immer: Statt Anfang Oktober noch ca. 350 Euro, werden Eure 100 Aktien jetzt nur noch 80 Euro wert sein, oder vielleicht auch 110 – auf jeden Fall nur noch einen Bruchteil ihres ursprünglichen Wertes.
Im Rahmen des verpflichtenden Kaufangebotes bietet Euch TWDC nun aber 1,25 Euro pro Aktie. Damit wären Eure 100 Aktien nun noch 125 Euro wert, wenn Ihr dieses Angebot annehmt. Immer noch ein massiver Verlust, aber ein wenig über meiner Prognose. [Anmerkung: Prognose-Update vom 20.1.15]

Aber Ihr könnt gegenüber dem Stand von Anfang Oktober immer noch ohne Verlust rauskommen – wenn Ihr so verfahrt:
Wir gehen weiterhin von Euren ursprünglich 100 Aktien aus.
Diese hatten Anfang Oktober einen Wert von ungefähr 350 Euro.
Wenn Ihr nun bei Schritt 1 der Kapitalerhöhung von Euren kompletten Bezugsrechten Gebrauch gemacht habt, so habt Ihr für die 900 Aktien, die Ihr erwerben konntet, nochmal 900 Euro investiert. Zusammen mit den 350 Euro Ursprungswert und diesen 900 Euro für den Kauf von 900 neuen Aktien à 1 Euro liegt der Wert Eurer Gesamtinvestition nun bei 1250 Euro für 1000 Aktien – also 1,25 Euro je Aktie, genau dem Wert, den die TWDC Euch nun bietet, wenn Ihr an sie verkauft.
NICHT berücksichtigt ist dabei allerdings die Transaktionsgebühr, die Ihr an Euren Deportverwalter entrichten müsst, aber Ihr kommt auf diesem Weg zumindest so gut wie ohne Verlust gegenüber dem Stand von Anfang Oktober 2014 raus – dafür besitzt Ihr dann allerdings keine Aktien mehr, wenn Ihr so vorgeht.
Wenn Ihr Euren Verlust minimieren wollt, aber gleichzeitig selbst einfach noch ein paar Anteile behalten möchtet, damit Euch z.B. noch ein Gewindering Eures Schräubchens gehört, dann könnt Ihr natürlich z.B. auch 900 Aktien für 1,25 Euro, also insgesamt 1125 Euro verkaufen und 100 Aktien behalten etc.

4. Schritt: Kauf-Möglichkeit für Aktien aus Schritt 2

Das Problem des immensen Wertverlustes, der Euch droht, wäre nun geklärt. Bleibt aber immer noch Euer deutlich gesunkener Anteil am Unternehmen, den es entsprechend dem Verwässerungsschutz nicht geben dürfte.
Und deshalb habt Ihr nun die Möglichkeit, diesen wieder auszugleichen und Euch Euren alten Anteil zu sichern.
Denn zum selben Kurs, wie Euch die TWDC anbieten muss, Eure Aktien in Schritt 3 zu verkaufen, muss sie Euch nun anbieten, dass Ihr selbst Aktien, die aus dem Debt-Equity-Swap an TWDC gefallen sind, zu erwerben, bis zu der Menge an Aktien, die dafür sorgt, dass Euer Anteil wieder auf dem alten Stand ist, Euch also wieder die ganze Schraube gehört.
Deshalb habt Ihr nach Abschluss von Schritt 3, vier Wochen Zeit Euch zu entscheiden, neue Aktien aus Schritt 2 für 1,25 Euro je Aktie zu kaufen – somit könnt Ihr Euren Anteil halten, aber das ist alles in allen nur eine theoretische Möglichkeit, denn rechnen würde sich das eher nicht.
Alles in allem solltet Ihr damit leben können, dass Euer Anteil sinkt, denn auch mit gesunkenem Anteil werdet Ihr aller Wahrscheinlichkeit nach weiter Mitglied im Shareholders Club bleiben können – was für die meisten ja die Motivation war, Aktien zu kaufen. Aber dazu etwas weiter unter mehr.

Was geschieht, wenn nicht alle neu ausgegebeben Aktien gekauft werden?

Es kann natürlich passieren, dass in Schritt 1 der Kapitalerhöhung nicht alle Aktionäre von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen, bzw. es ist sogar sehr wahrscheinlich.
Rein theoretisch würde das bedeuten: Es werden weniger neue Aktien ausgegeben und damit würde im Umkehrschluss, wenn Ihr voll teilnehmt, Euer Anteil an der Euro Disney S.C.A. sogar steigen.
Allerdings übernimmt TWDC hier eine Garantie für den Kauf der Aktien.
Das sorgt einerseits dafür, dass die Euro Disney S.C.A. so viel neues Kapital bekommt, wie geplant wurde, andererseits sichert sich TWDC damit natürlich alle neu emittierten Aktien, die nicht von den anderen Altaktionären gekauft werden und erhöht auf diesem Weg, neben der Maßnahme aus Schritt 2, den eigenen Anteil an der Euro Disney S.C.A. deutlich.

Was passiert mit dem Wert meiner Aktien?

Wie oben geschrieben: bestenfalls kommt Ihr mit Eurer Investition wertneutral raus, wenn Ihr vorgeht, wie bei Schritt 3 beschrieben. Der Wert der Aktien, die Ihr aber behaltet wird nach Abschluss der Kapitalerhöhung bedeutend geringer sein, als zuvor.
Ob auf Dauer, wenn es dem Resort gelingen sollte die Talsohle wieder zu überwinden, der Kurs der Euro Disney S.C.A. Aktien wieder deutlich steigen sollte, oder nicht, das kann zum heutigen Zeitpunkt niemand prognostizieren.

Muss ich meine Aktien nach der Kapitalerhöhung verkaufen?

Nein, vom Grundsatz her kann Euch niemand dazu zwingen, Eure Aktien zu verkaufen, auch TWDC als Haupteigner mit (nach der Aktion) deutlich erhöhtem Anteil nicht.
Nach Aussagen von CFO Mark Stead ist es auch nicht geplant, die Aktie von der Börse zu nehmen.
Es gibt allerdings noch eine Ausnahme.
Wenn TWDC nach Schritt 4 der Kapitalerhöhung über einen Anteil von 90% oder gar 95% der Aktien verfügen sollte, kann es zu einem sog. Squeeze-Out kommen. Die Details dazu nach französischem Aktienrecht kann ich offen gesagt nicht en-Detail beschreiben.
Allerdings ist es, je nachdem, wie hoch über 90% der Anteil dann nach Schritt 4 sein sollte über einen Squeeze-Out möglich, dass Ihr dazu gezwungen werdet Eure Aktien zu verkaufen.
Komplett möglich, ohne, dass Ihr irgendeinen Einfluss darauf habt, ist dies allerdings erst bei einem Anteil von über 95% – aber dann muss Euch ein fairer Preis für die Aktien bezahlt werden, der von unabhängigen Wirtschaftsprüfern festgelegt wird und der über dem dann gültigen Kurs der Aktie liegen wird.
Aber wie Mark Stead schon gesagt hat, ist es auch nicht geplant, das Unternehmen von der Börse zu nehmen und komplett in den Besitz der TWDC zu überführen.
Außerdem ist es aktuell recht unwahrscheinlich, dass TWDC auf einen Anteil von 90% oder gar 95% kommen könnte, denn alleine schon der zweitgrößte Aktionär Prinz al Waleed hat angekündigt, in vollem Umfang von seinen Bezugsrechten Gebrauch zu machen und wird damit alleine zumindest nach Schritt 1 der Kapitalerhöhung 10% der Aktien halten.
Dies wird zwar auch bei ihm durch den Debt-Equity-Swap gemindert, da er aber sicher nicht der einzige sein wird, der von seinen Bezugsrechten Gebrauch macht, sind die 95% sehr unwahrscheinlich und auch die 90% eher noch nicht realistisch.

Was ist denn eigentlich mit dem Shareholder-Club?

Kommen wir zum Abschluss noch zum Thema Shareholders Club, da es ja vielen Fans Sorgen bereitet, dass er eventuell abgeschafft werden könnte.
CEO Tom Wolber hat kürzlich angekündigt, dass sich zunächst nichts ändern wird.
Der Shareholders Club soll in seiner bisherigen Form bestehen bleiben und wer vor der Kapitalerhöhung Mitglied war, wird dies auch danach bleiben.
Die Bedingungen für die Mitgliedschaft sollen zunächst nur für Neumitglieder angepasst werden, wahrscheinlich auf 900 bis 1000 Aktien – also so, dass der Anteil nach Schritt 1 der Kapitalerhöhung genauso wäre, wie er früher für die Mitgliedschaft sein musste. Der Anteilsverlust aus Schritt 2 soll nicht ins Gewicht fallen.
Ob diese neue Schwelle zur Mitgliedschaft später auch auf Verlängerungen ausgedehnt wird, ist noch unklar, aber durchaus wahrscheinlich.
Allerdings soll es auch dann wahrscheinlich noch eine Ausnahmeregelung für alle wirklichen Altaktionäre geben, so dass es für alle, die bereits vor dem Jahr 2000 oder 1998, beide Zahlen stehen im Raum, Mitglied im Shareholders Club waren, eine geringere Schwelle zur Verlängerung geben wird.
Die genauen Bedingungen dazu sollen allerdings erst nach Abschluss der Kapitalerhöhung festgelegt werden.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Erläuterungen ein bisschen Licht in das Thema bringen und Eure Fragen klären konnten! Solltet Ihr noch konkrete Fragen zu den einzelnen Punkten haben, stellt sie einfach in unserem Forum im Thread zum Thema!